Am Montagnachmittag war im Weil der Städter Schulzentrum in der Jahnstraße ein Handmelder der Brandmeldeanlage ausgelöst worden. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte dann allerdings keinen Brand feststellen. Somit handelte es sich um einen böswilligen Fehlalarm.
Hinweis der Feuerwehr zu einem böswilligen Fehlalarm (Falschalarm):
Jede Auslösung eines Falschalarms, die einen Feuerwehreinsatz nach sich zieht, ist kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen sind immer schadenersatzpflichtig und u.U. strafrechtlich verantwortlich (§ 145 StGB). Außerdem sind die dabei alarmierten Einsatzkräfte alle ehrenamtlich tätig. Diese werden in der Nacht umsonst aus ihrem Schlaf gerissen. Tagsüber verlassen sie unnötigerweise ihren Arbeitsplatz oder werden grundlos um ihre Freizeit gebracht.
Wichtiger Hinweis:
Auf unserer Internetseite berichten wir ausführlich (also auch mit Bildmaterial) über unser Einsatzgeschehen. Bilder werden erst gemacht, wenn das Einsatzgeschehen dies zulässt! Es werden keine Bilder von Verletzten oder Toten gemacht oder hier veröffentlicht! Sollten Sie Einwände gegen die hier veröffentlichen Fotos oder Berichte haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den inhaltlich Verantwortlichen nach § 55 Abs. 2 RStV.